familienpsychologische Gutachten

Seit dem Jahr 2001 schreibe ich für Familiengerichte psychologische Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Dabei lege ich großen Wert auf eine sehr gute wissenschaftliche Arbeitsweise und auf die Verständlichkeit der erzielten psychologischen Ergebnisse.

Daher verwende ich seit dem Jahr 2021 ein neues Gutachtenkonzept, dass insbesondere die Betroffenen und die juristisch gebildeten Leser ansprechen und die Verständlichkeit wie auch Nachvollziehbarkeit psychologischer Darstellungen erleichtern soll. Durch die verbesserte Struktur können ca 20% der Seiten in der schriftlichen Darstellung eingespart werden, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.

Ebenfalls setze ich erfolgreich das “neue” Verfahren der Videointeraktionsbeobachtung ein. Dieses ist angeleht an das bereits etablierte klinische Verfahren, um auch pandemie-unabhäng alle Fälle zeitnah bearbeiten zu können.

Meine Sachverständigengutachten zeichnen sich durch eine besondere Ausgewogenheit zwischen dem Einsatz der erforderlichen standardisierten Testverfahren (Testdiagnostik) und den eigenen psychologischen Datenerhebungen im Rahmen von Explorations- und Interaktionsterminen aus. Mir ist dabei besonders wichtig, dass die Ergebnisse der standardisierten Testverfahren, grundsätzlich auch kritisch hinterfragt werden, sodass es zu keiner “Testblindheit” kommt. Der Einsatz von Testverfahren ist zwar richtig und wichtig, jedoch sollte eine gute psychologische Begutachtung keinenfalls primär auf Ergebnissen von Testverfahren basieren.

Darüberhinaus besitze ich eine besondere Härtefallerfahrung in Sorgerechtsfällen und werde daher häufig in besonders strittigen Fällen, bzw. in Fällen der drohenden Kindeswohlgefährdung gem. § 1666 BGB,  der Kindesmisshandlung und des Kindesmissbrauchs mit der Erstellung eines psychologischen Sachverständigengutachten beauftragt.

Selbstverständlich erstelle ich psychologische Sachverständigengutachten nicht nur in Fällen mit sorgerechtlicher sondern auch in Fällen mit umgangsrechtlicher Fragestellung.

Dabei bin ich stets um einen vermittelnden Ansatz bemüht, wodurch oft die Akzeptanz der psychologischen Ergebnisse bei den Betroffenen gesteigert werden kann.